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Mehr Verlässlichkeit im barrierefreien Tourismus

Am 12. März 2005 haben DEHOGA Bundesverband, Hotelverband Deutschland und fünf anerkannte Behindertenverbände die erste bundesweite Zielvereinbarung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz geschlossen.
Verlässliche und mit konkreten Inhalten hinterlegte Kennzeichnung barrierefreier Restaurants und insbesondere Hotels seien für behinderte Reisende eine Voraussetzung, um ihre Urlaubs- und Geschäftsreisen planen und durchführen zu können, erläuterte Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, bei der Vorstellung der Zielvereinbarung.
Um die Information behinderter Gäste verlässlicher zu gestalten, wurden die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Gastronomie und Hotellerie in fünf verschiedenen Kategorien standardisiert, wobei unterschiedliche Behinderungsformen berücksichtigt werden.
Die barrierefreien Angebote werden nach dem neuen Standard erstmals im Deutschen Hotelführer 2006 sowie im IHA-Hotelführer Hotels Deutschland 2006 sowie den zugehörigen Internetplattformen www.hotelguide.de und www.hotellerie.de gekennzeichnet. Zudem wird die Zielvereinbarung in die Fortbeschreibung der Deutschen Hotelklassifizierung 2005 und der „G-Klassifizierung“ integriert. Wenig aussagekräftige Bezeichnungen wie ‚behindertengerecht’ oder ‚behindertenfreundlich’ gehören damit in unseren Publikationen der Vergangenheit an“, betonte Fischer.



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Einen Informationsflyer mit den Standards können Sie hier als pdf herunterladen
Flyer Barrierefreiheit
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Die Standards in Textform, Piktogramme sowie Checklisten zur Selbstüberprüfung im Betrieb können Sie auf der Seite der DEHOGA herunterladen.
www.dehoga.de
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